Gästebuch
Gerd Diel
Sonntag, 12. März 2017 10:17 | Fulda
Wichtige Hinweise
Ambitionierte Hobbygärtner sollten jetzt zwischen dem 1. März und dem 30. September ihre Heckenschere besser in der Garage oder im Keller lassen: Mit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes können Fehler bei der Gartenarbeit nämlich richtig hart bestraft werden!
Das neue Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz der Tiere zuliebe ab März vor, Rodungsarbeiten an Hecken, Gebüschen und Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen zu untersagen.
Dadurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten von Tieren besser behütet werden.
So kann in Rheinland-Pfalz die illegale Beseitigung oder Beschädigung einer Hecke bis zu 10.260 Euro Bußgeld kosten.
In Mecklenburg-Vorpommern kann das Beschädigen einer Hecke sogar bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.
Sogenannte „Form- und Pflegeschnitte“ sind aber auch weiterhin über die Sommermonate erlaubt. Das heißt, Pflanzen dürfen weiterhin in Form gebracht werden, solange dabei auf brütende Tiere Rücksicht genommen wird.
So heißt es im Bundesnaturschutzgesetz:
§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG
Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz sieht zum Schutz der Tiere zuliebe ab März vor, Rodungsarbeiten an Hecken, Gebüschen und Röhricht in der freien Landschaft und in Siedlungsbereichen zu untersagen.
Dadurch sollen die Brut-, Nist- und Lebensstätten von Tieren besser behütet werden.
So kann in Rheinland-Pfalz die illegale Beseitigung oder Beschädigung einer Hecke bis zu 10.260 Euro Bußgeld kosten.
In Mecklenburg-Vorpommern kann das Beschädigen einer Hecke sogar bis zu 100.000 Euro Strafe kosten.
Sogenannte „Form- und Pflegeschnitte“ sind aber auch weiterhin über die Sommermonate erlaubt. Das heißt, Pflanzen dürfen weiterhin in Form gebracht werden, solange dabei auf brütende Tiere Rücksicht genommen wird.
So heißt es im Bundesnaturschutzgesetz:
§ 39 Abs. 5 S. 2 BNatSchG
Es ist verboten, […] Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Lisa
Montag, 22. August 2016 10:27 | Dresden
Total angenehme Webseite.
Hab mich jetzt ne ganze Weile hier durchgeklickt. War echt interessant. Die Bildergalerie und die Gartentipps haben mir gut gefallen.
Alles Liebe
Lisa
Alles Liebe
Lisa
Team kleingartenscout.de
Freitag, 08. März 2013 09:38
Der Anzeigenmarkt für Gartenfreunde
Hallo Gartenfreunde
kleingartenscout.de hat Euch besucht.
Wir freuen uns über Eure Seite und wünschen viel Erfolg im Internet.
kleingartenscout.de der Anzeigenmarkt für Gartenfreunde und Vereine.
Mit einen Link zu uns auf Eurer Homepage würdet Ihr die ehrenamtliche Arbeit
unseres Teams unterstützen.
Mit kleingärtnerischen Gruß
Team kleingartenscout.de
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Wir freuen uns über Eure Seite und wünschen viel Erfolg im Internet.
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Mit kleingärtnerischen Gruß
Team kleingartenscout.de
Judith
Sonntag, 03. Juni 2012 21:51
Liebe Steffi und Volker!
Danke für die schöne Feier am Freitag! Euer Garten ist echt klasse.
Bis bald, Judith und Philipp
Danke für die schöne Feier am Freitag! Euer Garten ist echt klasse.
Bis bald, Judith und Philipp
Ingrid
Mittwoch, 21. Dezember 2011 08:55 | Leipzig
Liebe Gartenfreunde KGV Johannisau-Fulda e.V."!
Der KGV “Seilbahn” e.V. wünscht euch ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest. Wir wünschen allen Gartenfreunden auch ein gesundes, erfolgreiches, frohes und erfolgreiches Jahr 2012. Viele liebe Grüße von Ingrid!
Der KGV “Seilbahn” e.V. wünscht euch ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest. Wir wünschen allen Gartenfreunden auch ein gesundes, erfolgreiches, frohes und erfolgreiches Jahr 2012. Viele liebe Grüße von Ingrid!
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